Die FDP/KSG-Fraktion zeigt sich erschüttert über die Berichterstattung des Kölner Stadt-Anzeigers, wonach die Stadt Köln ein konkretes Unterstützungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beschaffung von Passersatzpapieren für rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen ausgeschlagen haben soll.
„Sollten sich diese Vorgänge bestätigen, wäre das ein politischer Offenbarungseid. Jahrelang wurde der Eindruck erweckt, Abschiebungen scheiterten an fehlenden Reisedokumenten. Nun stellt sich heraus, dass das Land genau bei diesem Problem Hilfe angeboten hat und die Stadt diese Hilfe bewusst abgelehnt hat“, erklärt Ulrich Breite, Geschäftsführer der FDP/KSG-Fraktion.
Besonders pikant ist, dass sich unter den Betroffenen offenbar auch der inzwischen bekannte Fall des mehrfach straffällig gewordenen Marko M. befand. „Gerade dieser Fall zeigt doch, wie fatal diese Entscheidung war. Statt die angebotene Unterstützung zur Beschaffung von Passersatzpapieren anzunehmen, setzte die Stadt auf eine Bleibeperspektive mithilfe von Sozialpädagogen. Wie gut dieses Konzept funktioniert hat, kann heute jeder selbst beurteilen“, so Breite.
Für Breite wirft der Vorgang grundsätzliche Fragen auf. „Es entsteht der Eindruck, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen nicht abgeschoben werden sollten. Das wäre eine politische Entscheidung gegen geltendes Recht. Wer ausreisepflichtig ist, muss grundsätzlich auch ausreisen.“ Die bisherige Argumentation der Verwaltung gerät dadurch massiv ins Wanken. „Über Jahre wurde das Fehlen von Pässen als zentrales Abschiebehindernis angeführt. Wenn gleichzeitig ein konkretes Hilfsangebot des Landes zur Passbeschaffung ausgeschlagen wird, verliert diese Begründung jede Glaubwürdigkeit.“
Die FDP/KSG fordert eine lückenlose Aufklärung des Vorgangs.
„Der Oberbürgermeister muss jetzt vollständig offenlegen, wer diese Entscheidung getroffen hat, wie viele Fälle betroffen waren und aus welchen Gründen das Angebot des Landes abgelehnt wurde. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine ehrliche Antwort. Hier geht es nicht um Einzelfälle, sondern um die Frage, ob geltendes Recht in Köln bewusst nicht durchgesetzt wurde. Wir behalten uns vor, hier im Zweifel Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.“